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Wichtige Begriffe

Palliativ und hospizlich 

Die Palliativmedizin richtet sich an Menschen mit einer schweren, unheilbaren oder lebensbedrohlichen Erkrankung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Linderung von Symptomen wie z.B. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit und der Verbesserung der Lebensqualität. Psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse werden ebenso berücksichtigt. Neben den Ärzten sind Pflegefachkräfte, Psycho-, Musik- und Kunsttherapeuten sowie Sozialdienste tätig. Angehörige werden aktiv mit einbezogen und individuelle Behandlungspläne werden entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen des Patienten und der Zugehörigen gemeinsam gestaltet. Die palliative Versorgung kann ambulant, stationär im Krankenhaus oder in spezialisierten Palliativstationen stattfinden. Palliativmedizin ist nicht auf die letzte Lebensphase beschränkt und kann in jeder Phase des Krankheitsverlaufs angewendet werden.
 

Hospizversorgung beruht ebenfalls auf einem ganzheitlichen Ansatz, der sich speziell auf die Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase konzentriert. Die Schwerpunkte liegen darin, dem Menschen ein würdevolles und schmerzfreies Lebensende zu ermöglichen sowie die Zugehörigen in dieser äußerst schwierigen Zeit zu unterstützen. Im Fokus stehen dabei ebenfalls neben den körperlichen auch die psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen und ihrer Zugehörigen.


Die Hospiz- und Palliativversorgung kann ambulant und/oder stationär erfolgen.


Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen hospizlichen und palliativen Versorgungsmöglichkeiten finden Sie bei den Netzwerkpartnern.

AAPV und SAPV

Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) 


Allgemeine ambulante Palliativversorgung ist die pflegerische und/oder ärztliche Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patientinnen oder Patienten in jedem Alter, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist. Das Ziel ist, die Verbesserung von belastenden Symptomen und der Lebensqualität. 

Die Versorgung wird in der Regel durch die Hausärzte, ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime sichergestellt. In der ambulanten Pflege ist eine ärztliche Verordnung Häusliche Krankenpflege erforderlich, die Hausärzte oder Krankenhäuser ausstellen. 
 

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) 

 

Bei der SAPV sind die Symptome (z.B. Schmerzen, Luftnot) im Unterschied zur AAPV so schwerwiegend, dass diese nicht mehr durch allgemeine Pflegedienste und Hausärzte behandelt werden können, sondern durch ein Team von Ärzten und Pflegekräften mit einer spezialisierten Weiterbildung und Erfahrung. Eine SAPV kann durch die ärztliche Praxis bei nicht heilbaren oder weit fortgeschrittenen Erkrankungen sowie einer gleichzeitig begrenzten Lebenserwartung verordnet werden. Oftmals betrifft dies Menschen mit Tumorerkrankungen, neurologischen Erkrankungen oder Erkrankungen der inneren Organe wie z.B. bei einer Herzinsuffizienz. 

Ziel ist die Linderung der Beschwerden und die Steigerung der Lebensqualität. Die Versorgung erfolgt durch ein Palliative-Care-Team bestehend aus einem Palliativarzt, speziell geschultem Pflegepersonal, psychosozialer Begleitung und Seelsorge sowie aus Kooperationspartnern wie z.B. den Ambulanten Hospizdiensten und in der Regel in Absprache mit dem Hausarzt.

Das Palliative-Care-Team unterstützt Menschen in ihrem zuhause oder in stationären Einrichtungen.

Die Leistungen der SAPV sind vielfältig:
- Beratung und Information von betroffenen Menschen und ihren Zugehörigen
- Koordination der Versorgung bei Berücksichtigung aller beteiligten Institutionen
- Erstellung von Behandlungs- und Krisenplänen gemeinsam mit dem Patienten 
- Symptomkontrolle und gegebenenfalls Anpassung der Therapie
- Unterstützung bei schwierigen psychosozialen Situationen
- 24/7 Rufbereitschaft zur Begleitung in Krisensituationen und zur Vermeidung von unnötigen Krankenhauseinweisungen 
 

Für gesetzlich Versicherte entstehen keine Kosten, die Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Bei privat Versicherten ist die Kostenübernahme vorab mit den Krankenkassen zu klären.

Stationär, teilstationär, ambulant

Stationär bedeutet eine längerfristige Versorgung in einer Einrichtung, z.B. in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz. Teilstationär bedeutet eine Versorgung über einen bestimmten Zeitraum des Tages, z.B. nur tagsüber oder nur nachts, in einer Einrichtung. 

Eine medizinische ambulante Behandlung bedeutet eine kurzzeitige Versorgung in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus mit anschließender sofortiger Entlassung. 
In der Hospizbegleitung bedeutet ambulant die Versorgung der Menschen dort, wo sie leben.  

Im Netzwerk gibt es Organisationen, die sowohl in stationären Einrichtungen als auch im häuslichen Umfeld aktiv sind, so z.B. Ambulante Hospizdienste, Seelsorge.
 

Palliative Care

Palliative Care ist die englische Bezeichnung für Palliativversorgung. Es ist ein ganzheitliches Konzept zur Begleitung von Menschen, die an einer unheilbaren und fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden. Der Begriff Palliative Care wird häufig in Zusammenhang mit Schulungen, Fort- und Weiterbildungen sowie Berufsbezeichnungen genutzt. 

ACP und GVP

ACP steht für „Advance Care Planning“, den international zumeist genutzten Begriff für den Beratungsprozess geleitet von einer ausgebildeten Fachperson zu medizinischen und pflegerischen Versorgungswünschen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit.

GVP bedeutet „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“.